Ländlicher Bestand heißt oft: Bedarfsausweis
Im Kreis überwiegen Ein- und Zweifamilienhäuser, viele davon aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. Für genau diese Gebäude ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig, es braucht den Bedarfsausweis mit Aufnahme vor Ort.
Das ist kein Nachteil. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz statt des Heizverhaltens der Vorbewohner und liefert nebenbei die Datengrundlage, auf der ein Sanierungsfahrplan aufsetzen kann.