Ingenieurbüro Lukas Spandl
04 ·Heizung

Heizlast nach DIN EN 12831.

Ohne belastbare Heizlast wird jede Wärmepumpe zu groß gekauft und läuft zu ineffizient. Die raumweise Berechnung ist zugleich Voraussetzung für die Heizungsförderung und die Grundlage des hydraulischen Abgleichs.

Norm
DIN EN 12831
Preis
ab 800 €
Eigenanteil
ab etwa 240 €

Warum die Faustformel teuer wird

Die verbreitete Auslegung über Wohnfläche mal Erfahrungswert überschätzt die tatsächliche Heizlast sanierter Gebäude regelmäßig. Eine zu groß gewählte Wärmepumpe taktet, verschleißt schneller und verbraucht mehr Strom, während die Anschaffung ohnehin teurer war.

Die raumweise Berechnung nach Norm liefert stattdessen die Zahl, mit der Anlage und Heizflächen sauber ausgelegt werden können.

Was in die Berechnung einfließt

Jeder Raum wird einzeln betrachtet, weil sich die Wärmeverluste je nach Lage, Fensterfläche und angrenzenden Bauteilen deutlich unterscheiden.

  • Dämmstandard aller umschließenden Bauteile
  • Fensterflächen, Verglasung und Orientierung
  • Normaußentemperatur der Klimaregion
  • Lüftungswärmeverluste und Gebäudedichtheit
  • Nutzung und gewünschte Raumtemperaturen

Wann sie verlangt wird

Beim Neubau gehört die Heizlast zum Nachweis. Beim Heizungstausch verlangt die BEG-Heizungsförderung sie insbesondere für Wärmepumpen. Auch nach einer Sanierung ändert sich die Heizlast so stark, dass die alte Auslegung nicht mehr passt.

So läuft es ab

  1. 01

    Unterlagen

    Grundrisse, Baubeschreibung und, falls vorhanden, Angaben zu bereits erneuerten Bauteilen.

  2. 02

    Aufnahme

    Bauteile und Heizflächen am Gebäude erfassen, offene Punkte direkt klären.

  3. 03

    Berechnung

    Raumweise Heizlast nach Norm, dazu die Gesamtheizlast für die Anlagenauslegung.

  4. 04

    Ergebnis

    Dokumentation für Ihren Heizungsbauer und für den Fördernachweis.

Häufige Fragen

Reicht nicht die Angabe des Heizungsbauers?+

Für die Förderung nicht. Verlangt wird eine Berechnung nach DIN EN 12831. Unabhängig davon liegt die überschlägige Auslegung bei sanierten Gebäuden häufig deutlich zu hoch.

Brauche ich zusätzlich den hydraulischen Abgleich?+

In aller Regel ja, er ist bei geförderten Heizungsmaßnahmen vorgeschrieben. Die Heizlast ist dafür die Rechengrundlage, deshalb werden beide Leistungen sinnvollerweise zusammen beauftragt.

·Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden.

5,0 von 5 Sternen bei Google (8 Rezensionen)

★★★★★
Herr Spandl hat uns während des gesamten Prozesses – vom Erstgespräch über den Sanierungsfahrplan bis zur Heizlastberechnung – hervorragend begleitet. Er war jederzeit erreichbar, sehr kundenorientiert und transparent.
Stefanie P. · Google-Rezension
★★★★★
… hat uns mit seiner herausragenden Fachkompetenz und seinem hohen Engagement absolut überzeugt. Von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung war die Zusammenarbeit äußerst professionell, transparent …
Alexander G. · Google-Rezension
★★★★★
Herr Spandl hat uns hervorragend beraten. Er ist äußerst kompetent, zuverlässig und erklärt komplexe Themen verständlich.
Stefan S. · Google-Rezension

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·Termin

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