Ingenieurbüro Lukas Spandl
04 ·Häufige Fragen

Was Eigentümer häufig wissen wollen.

Sortiert nach Thema. Fehlt etwas? Schreiben Sie uns, wir ergänzen die Sammlung laufend.

Allgemein

In welcher Region sind Sie tätig?+
Der Sitz ist in Obrigheim. Betreut wird der gesamte Neckar-Odenwald-Kreis sowie die angrenzenden Regionen, typischerweise Mosbach, Heilbronn, Mannheim und Heidelberg. Außerhalb dieses Gebiets auf Anfrage.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?+
Erstkonsultation (kostenfrei) → Online-Buchung ohne Wartezeiten → Vor-Ort-Gebäudeanalyse → gemeinsame Maßnahmenplanung → optionale Förderantrag-Begleitung. Sie haben durchgängig einen Ansprechpartner.

iSFP

Muss ich die Maßnahmen aus dem Sanierungs­fahrplan umsetzen?+
Nein. Der iSFP ist absolut unverbindlich und dient zunächst nur als Orientierung. Sie entscheiden frei, welche Schritte Sie wann gehen. Den 5-%-Förderbonus können Sie später bei einer beliebigen Maßnahme aus dem Plan abrufen.
Was ist ein individueller Sanierungs­fahrplan?+
Ein standardisiertes, leicht verständliches Dokument mit Farbsystem, das Ihre Sanierung in machbare Schritte gliedert. Der Bund fördert die Erstellung mit bis zu 650 € (Ein- und Zweifamilienhäuser) oder 850 € (Mehrfamilienhäuser) als BAFA-Zuschuss.

Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?+
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie, bei Neuvermietung, bei Neubauten und bei umfassenden Sanierungen. Der Ausweis gilt 10 Jahre. Wir erstellen sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise. Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab.
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?+
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Bedarf aus der Bausubstanz. Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Wir klären das vor Auftrags­erteilung.

Förderung

Wann muss ich den Förder­antrag stellen?+
Zwingend, BEVOR Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag mit dem Handwerker unter­zeichnen. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Wir stimmen den zeitlichen Ablauf in der Beratung exakt mit Ihrer Maßnahmen­planung ab, damit nichts verloren geht.
Warum brauche ich einen gelisteten Energie­effizienz-Experten?+
Für die BEG-Programme von KfW und BAFA ist die Einbindung eines Experten aus der dena-Liste gesetzlich verpflichtend. Er bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen. Ohne diese Bestätigung gibt es keine Förderzusage.
·Termin

Sprechen wir über Ihr Gebäude.

Erstgespräch telefonisch (30 Min.) oder vor Ort (60 Min.), beide kostenfrei. Sie wählen den Termin, ich bringe die richtigen Fragen mit.

Mo–Fr 17:00 – 19:30 UhrSamstag auf Anfrageinfo@spandl-ing.de