Der teuerste Fehler ist die Reihenfolge
Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker unterschreiben. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen, ohne Ausnahme und ohne Härtefallregelung. Diese eine Reihenfolge kostet jedes Jahr Eigentümer fünfstellige Beträge.
Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Wir stimmen den Ablauf deshalb vor dem ersten Handwerkertermin ab.