Ingenieurbüro Lukas Spandl
03 ·Förderung

Fördermittel richtig beantragt.

Für die meisten BEG-Programme ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Ich wähle das passende Programm aus, stelle den Antrag und begleite ihn bis zur Auszahlung.

Begleitung
ab 150 €
dena-Nummer
EB743545
Programme
KfW · BAFA · Land

Der teuerste Fehler ist die Reihenfolge

Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker unterschreiben. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen, ohne Ausnahme und ohne Härtefallregelung. Diese eine Reihenfolge kostet jedes Jahr Eigentümer fünfstellige Beträge.

Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Wir stimmen den Ablauf deshalb vor dem ersten Handwerkertermin ab.

Welche Töpfe infrage kommen

Welches Programm passt, hängt von Maßnahme, Gebäude und Zeitpunkt ab. Häufig lassen sich mehrere Bausteine kombinieren.

  • BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik
  • KfW, Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Wohngebäude, dazu die Heizungsförderung
  • Landes- und Kommunalprogramme, oft kombinierbar mit der Bundesförderung
  • Steuerermäßigung nach § 35c EStG als Alternative, wenn keine Förderung beantragt wird

Was ich übernehme

Von der Programmauswahl über die vollständige Antragstellung bis zur Bestätigung nach Durchführung bleibt der Vorgang in einer Hand. Sie bekommen eine Liste der Unterlagen, die von Ihnen gebraucht werden, alles andere läuft über das Büro.

So läuft es ab

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Welche Maßnahme ist geplant, welcher Zeitplan steht, was ist bereits beauftragt.

  2. 02

    Programmauswahl

    Vergleich der infrage kommenden Töpfe inklusive Kombinationsmöglichkeiten und Höchstgrenzen.

  3. 03

    Antragstellung

    Vollständige Einreichung mit allen Nachweisen, vor der Auftragsvergabe an den Handwerker.

  4. 04

    Nachweis

    Nach der Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Häufige Fragen

Wann muss der Antrag gestellt sein?+

Zwingend, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker unterzeichnen. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig.

Warum brauche ich einen gelisteten Experten?+

Für die BEG-Programme von KfW und BAFA ist die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes vorgeschrieben. Er bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen. Ohne diese Bestätigung gibt es keine Förderzusage.

Kann ich Förderung und Steuerermäßigung kombinieren?+

Nein. Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder die Förderung nach BEG oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Welcher Weg günstiger ist, rechnen wir vorher durch.

·Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden.

5,0 von 5 Sternen bei Google (8 Rezensionen)

★★★★★
Herr Spandl hat uns während des gesamten Prozesses – vom Erstgespräch über den Sanierungsfahrplan bis zur Heizlastberechnung – hervorragend begleitet. Er war jederzeit erreichbar, sehr kundenorientiert und transparent.
Stefanie P. · Google-Rezension
★★★★★
… hat uns mit seiner herausragenden Fachkompetenz und seinem hohen Engagement absolut überzeugt. Von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung war die Zusammenarbeit äußerst professionell, transparent …
Alexander G. · Google-Rezension
★★★★★
Herr Spandl hat uns hervorragend beraten. Er ist äußerst kompetent, zuverlässig und erklärt komplexe Themen verständlich.
Stefan S. · Google-Rezension

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·Termin

Sprechen wir über Ihr Gebäude.

Erstgespräch telefonisch (30 Min.) oder vor Ort (60 Min.), beide kostenfrei. Sie wählen den Termin, ich bringe die richtigen Fragen mit.

Mo–Fr 17:00 – 19:30 UhrSamstag auf Anfrageinfo@spandl-ing.de