Wann Sie den Ausweis brauchen
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt den Energieausweis in vier Fällen. Wer ihn bei einer Besichtigung nicht unaufgefordert vorlegt, riskiert ein Bußgeld, und zwar unabhängig davon, ob der Interessent danach fragt.
- Verkauf einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung
- Neuvermietung, auch bei Mieterwechsel im Bestand
- Neubau, hier immer als Bedarfsausweis
- Größere Sanierungen und Anbauten, wenn dabei neu berechnet wird